Das vorgelegte Aargauer Energiegesetz ist Ausdruck der energiepolitischen Zögerlichkeit der letzten Dekade. Es fehlen Anreize, den versäumten Ausbau des klimaneutralen Energieangebots der letzten Jahre raschestmöglich aufzuholen. Die Verfügbarkeit der Technologie und die laufend verbesserter Wirtschaftlichkeit sind Fakten.
Angesichts der unzureichenden Aktivität auf kantonaler und kommunaler Ebene in den letzten Jahren wird uns die kriegsbedingte Angebotsverknappung im Herbst und Winter hart treffen. Mit Sicherheit wird - wie während der Corona - Pandemie - die Zivilgesellschaft in Teilen mit Widerstand und heftiger Kritik auf die nötigen öffentlichen Eingriffe reagieren. Weder das Energiegesetz noch hastig beschlossene Lockerungen für Investitionen in die Energieerzeugung werden das ändern.
Weil das proaktive Planen und Handeln auf den Ebenen Kanton, Region und Kommunen unzureichend ist, kennt die Bevölkerung im Fricktal das enorme, nicht ausgeschöpfte Potential für die klimaneutrale Energieerzeugung nicht oder zu wenig.
Nehmen wir als Beispiel die grösste Gemeinde in unserer Region: Rheinfelden. Die Stadt ist Klimastadt und möchte bis 2035 die Hälfte der Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Es ist anerkannt, dass der Wärmeverbund hierzu bereits einen hohen Beitrag leistet.
Zusätzlich hätte die Ausstattung der Dachflächen der in den letzten Jahrzehnten errichteten Wohnquartiere, öffentlichen Gebäude (Polizei, Staatsanwaltschaft, Erweiterung Gesundheitszentrum etc.) sowie Gewerbe- und Industriebetriebe mit Photovoltaik – Anlagen vor Jahren beginnen können und müssen. Mehrere 100'000 m2 könnten so genutzt werden. Und nicht nur das. Parallel hätte man u.a. die Konzepte für die Retention des Regenwassers durch die Begrünung dieser Dächer und für die Installation der Lade - Infrastruktur für die E - Mobilität in den Tiefgaragen anstossen können. Dabei ist die aktive und visionäre Zusammenarbeit mit den privaten Trägern von Immobilien ohne Zweifel zwingend. Denn der Anteil daran im öffentlichen Eigentum ist zu gering, als dass der Beitrag zum C02 - neutralen Angebot genügen könnte.
Der Kanton sollte alle Gemeinden mit einem PV - Potential über einem bestimmten Schwellwert dazu verpflichten, in ihrer Legislaturplanung diese Kapazität auszuweisen und deren Realisierung schrittweise und aktiv in Zusammenarbeit mit den privaten und öffentlichen Trägern bis 2030 anzustreben. Die in zahlreichen Gemeinden in Überarbeitung befindlichen Baunutzungsverordnungen sollten der gebotenen alternativen Energieversorgung Rechnung tragen.
Im weiteren sollte der Kanton das Ziel gesetzlich verankern, das Solarenergie - Potential der Nationalstrassen und der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Aargau zu ermitteln und in den nächsten 10-15 Jahren zu erschliessen. Mit Bezug auf das Fricktal bietet sich hierfür die enge Zusammenarbeit mit dem Fricktal Regio Planungsverband an.