Montag, 15. Juli 2024

Mitwirkung zum Richtplan Landschaft und Erholung von Rheinfelden

Mitwirkung der GLP Rheinfelden zum Richtplan Landschaft und Erholung von Rheinfelden

Einleitung

Die GLP verzichtet auf eine Vernehmlassung über das angebotene Online-Tool, dies damit die Möglichkeit erhalten bleibt, alle für uns wichtigen Aspekte ansprechen zu können.

Die GLP ist Mitglied der Begleitgruppe und wirkt an der Entstehung des RLE mit. Sie anerkennt die Breite und Tiefe des methodischen Ansatzes des RLE und die Herleitung einer Fülle konkreter Massnahmen aus den Zielen der Stadt zu Landschaft und Erholung. Sie stellt fest, dass eine starke und nachvollziehbare Verbindung zwischen der RLE und anderen strategischen und planerischen Dokumenten der Stadtentwicklung existiert.

 

Der RLE ist nach seinem Beschluss behördenverbindlich und enthält die grundlegenden Zielsetzungen und Stossrichtungen zu den einzelnen Themenbereichen über einen Zeithorizont von ca. 15 Jahren. Deshalb ist der GLP wichtig, dass nachfolgende Inputs unsererseits in den Prozess Eingang finden.

 

Hinweise und Anregungen der GLP beziehen sich auf Lücken oder Ungereimtheiten, die aus unserer Sicht bestehen zwischen dem Anspruch der RLE und den tatsächlich in dieser Planung formulierten Zielen und Massnahmen in einigen Bereichen. Die Stadt bezeichnet die RLE als das «zentrale Instrument … zur Planung … aller raumwirksamen Tätigkeiten in den Bereichen ökologische Infrastruktur, Freizeit und Erholung, Wald, Landwirtschaft und Klimaanpassung». Defizite sollen ausgeglichen und vorhandene Potenziale optimal ausgeschöpft werden durch Planungen und konkrete Bauprojekte sowie Pflege- und Aufwertungsmassnahmen. Minimalziele zu erreichen, reicht aus unserer Optik nicht.

 

Bei der Beurteilung der RLE ist zu beachten, dass ihre Umsetzung zu einem wesentlichen Teil durch andere Planungsinstrumente und Einzelmassnahmen ausserhalb der RLE erfolgt. Dies sind insbesondere:

 

  • Bau- und Nutzungsordnung (einzig beim Wohn- und Entwicklungsschwerpunkts Rheinfelden Ost / Möhlin sind laut unserer aktuellen Infolage Einzonungen vorgesehen.)
  • Sondernutzungsplanungen
  • Bauprojekte
  • Entwicklungsvorhaben zu Siedlung und Verkehr

 

 

Die Hinweise und Anregungen der GLP beziehen sich insbesondere auf

 

  1. die u.E. ungenügende Berücksichtigung des Augarten – Quartiers, der bezüglich Fläche und Bevölkerung grössten Siedlung von Rheinfelden
  2. die Integralität der Planung «neue Mitte»
  3. die Berücksichtigung der Herausforderungen infolge der Klimaveränderungen
  4. die Wichtigkeit der ökologischen Infrastruktur

 

Unsere Inputs haben nicht in allen Themenbereichen die gleiche Tiefe. Die GLP ist jederzeit bereit, aktiv bei der Diskussion über die Priorisierung und Umsetzung der Massnahmen mitzuarbeiten.

 

 

Fussweg- und Velowegnetz

Rheinfelden ist eine "Stadt der kurzen Wege". Diese pauschale Aussage im Papier stimmt aus unserer Sicht so nicht; Rheinfelden ist in mehreren Quartieren noch weit von der 15-Minuten-Regel entfernt. Rheinfelden ist von oben betrachtet eine von West nach Ost in die Länge gezogene Ortschaft. Vom Augarten bis zum Theodorshofweg sind es mehr als vier Kilometer. Ein/e FussgängerIn mit durchschnittlicher Marschgeschwindigkeit benötigte somit ca. eine Stunde. Das Attribut "kurze Wege" passt somit aus unserer Sicht mit der aktuellen Planung nicht. Will man diesem Anspruch gerecht werden, so muss konkret in Versorgungs-Räumen gedacht und geplant werden.

Seite 19, Absatz Wege. "Das Fuss- und Velowegnetz der Stadt ist durchgängig und sicher". Auch diese Pauschalaussage stimmt so nicht und muss verneint werden. Gerade beim Velowegnetz gibt es erhebliche und schmerzhafte Lücken, z.B. auf der Basler-/Kaiserstrasse zwischen Lokikreisel und Ochsenkreuzung, Erreichbarkeit Bahnhof vom Roberstenquartier, West-Ost-Querung der Altstadt, fehlende Querverbindungen Nord-Süd beim und rund um den Bahnhof, Anbindung Augarten an den Bahnhof.

Seite 26, FW2.3 Hier ist positiv, dass eine direkte Fussgänger- und Veloverbindung zwischen Bahnhof und Breitmatt angestrebt wird. Verbindung sollte jedoch nicht nur angestrebt, sondern auch realisiert werden. Zudem ist Verbindung bis zum Augarten weiterzuführen.

Fusswege werden erwähnt; es ist die Rede von einem geplanten durchgehenden Fussweg Rosenau-Kloosfeld entlang der Bahn. Die GLP wünscht sich einen Fussweg Rosenau bis und mit Augarten. (Seite 26, FW3.2 Ergänzung Wegenetz entlang der Bahn. )Dieser Ansatz ist zu unterstützen. Aus unserer Sicht aber mit einer Priorisierung auf 2026-2033 anstelle 2034-2040.

Seite 27, FW3.3 Öffnung Wegverbindungen unterhalb Feldschlösschen. Bestehende Wegverbindung Friedensweg-Breitmatt soll öffentlich gemacht werden. Was heisst hier "öffentlich"? Hir bedarf es aus Sicht der GLP Klärung. Der Friedensweg ist heute schon für Fussgänger und Velofahrer offen. Es darf keinesfalls eine Öffnung für Autos gemeint sein. Der Nutzen eines zusätzlichen Ausbaus ist aus unserer Sicht nicht ersichtlich.

Grundsätzlich erwartet die GLP, dass das seit 2023 gültige Veloweggesetz auf Gemeindeebene so schnell wie möglich umgesetzt wird, unabhängig davon, ob der Kanton Aargau die Umsetzung vorantreibt oder nicht.

Smart City / Klimaschutzmassnahmen

Der vom Volk klar angenommene Aargauische Klimaparagraph muss auch in Rheinfelden mitgedacht werden.

Grundsätzlich fordern wir über die gesamte Richtplanung den Ansatz von Smart-City’s. Das heisst, alle Massnahmen, die ab jetzt auf dem Gemeindebann geplant und umgesetzt werden, müssen Smart-City-Ansprüchen genügen oder deren Ziele verfolgen. Dazu gehört auch das Thema Schwammstadt. Bäume zum Schutz vor Hitze müssen wo immer möglich erhalten, neu gepflanzt und nachhaltig gepflegt werden. Dies mit dem laut Schwammstadt-Regeln gültigem Unterbau, welcher Wasser optimal speichern kann.

Photovoltaik muss überall wo möglich eingesetzt werden. Da die Altstadt für den Bau von Dach-PV-Anlagen ausgenommen ist, sollte sich die Stadt überlegen, wo diese nicht nutzbare Fläche für Photovoltaik kompensiert werden kann (z.B. über PV-Zäune etc. an anderen Orten auf dem Gemeindeperimeter. Die klimatischen Veränderungen tangieren alle Planungen und Einzelmassnahmen der Stadtentwicklung. Anforderungen aber auch inzwischen verfügbare Möglichkeiten, deren negative Auswirkungen zu beherrschen, sollten im RLE  noch detaillierter und nachhaltiger abgebildet werden. Welche Auswirkungen haben die genannten Handlungsfelder konkret auf Baubewilligungen? (z.B. Pflicht für Fassadenbegrünung an wichtigen Stellen, das nicht Tangieren von Kaltluftströmen etc.). Der Beschattung von Alltags- und Freizeitwegen sowie -Plätzen sollte grössere  Priorität eingeräumt werden.

In den Karten des RLE figuriert der Augarten als klimatisch vulnerables Gebiet. Andererseits ist er die einzige Siedlung, in der bisher im Rahmen des kantonalen Programms Hitzemessungen durchgeführt wurden.

 

Der RLE verlangt den Erhalt von Bäumen innerhalb der Siedlung. Die Ortsbürgergemeinde als Eigentümern der Augarten Grund und Bodens muss gegenüber der Baurechtsnehmerin die Führung eines Baumkatasters sowie Pflege und Stärkung des Baumbestandes durchsetzen.

 

Der RLE beschreibt ausführlich die Kühlung von Hitzeinseln und die Aufwertung von vulnerablen Gebieten der Stadt. In der dazugehörigen Aufzählung kommt der Augarten nicht vor. Dies, obwohl alle empfohlenen Massnahmen mit vertretbaren kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden könnten.

 

Stichworte hierzu:

Fassaden- und Dachbegrünung

Wasserelemente

Sonnensegel

Entsiegelung

Meteowasserspeicherung

 

Die klimatischen Veränderungen tangieren alle Planungen und Einzelmassnahmen der Stadtentwicklung. Anforderungen aber auch inzwischen verfügbare Möglichkeiten, deren negative Auswirkungen zu mildern bzw. zu beherrschen, sollten ggf. im RLE sicher aber in anderen Planungsinstrumenten wie der BNO detaillierter und nachhaltiger abgebildet werden.

 

Stichworte:

  • Begrünung von privaten und öffentlichen Flachdächern
  • Langfristige Planung für die Baumbepflanzung (neu und Erneuerung)
  • Entsiegelung
  • Ressourcen – orientierte Sanitärsysteme (Trennung von Abwasserströmen) für Neubauten und Sanierungen
  • Meteorwasser - Rückhaltung

 

 

 

Ökologische Infrastruktur

 

Allgemein

Die GLP hätte sich eine noch grössere Wichtigkeit (und damit klarere Ziele) im Bereich der ökologischen Infrastruktur im Siedlungsraum gewünscht. Laut vorliegendem Papier wird hier auf eine minimale Vernetzung gesetzt.

 

Dort wo die Natur schon sehr belastet ist, darf dies nicht noch weiter geschehen. Ökologische Ausgleichssflächen dürfen nicht für verschiedene Projekte mehrfach angerechnet werden.

 

Die GLP wird sich dafür einsetzen, dass das Chleigrüt vollumfänglich der Natur zurückgegeben wird. (Waldhaus ist je nach gewähltem Standort eine Option, die wir unterstützen könnten):

 

Augarten als wichtiger grosser Tritttein der ökologischen Infrastruktur.

Mit einer Fläche von ca. 200'000 m2 und einer Einwohnerzahl von circa 2'300 ist der Augarten das grösste Quartier der Stadt und gleichzeitig der geringsten Baudichte. Ihm kommt für die Bereiche «ökologische Infrastruktur, Freizeit + Erholung und Klima» eine entscheidende Bedeutung für Rheinfelden zu. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass die Ortsbürgergemeinde Rheinfelden die Eigentümerin des Landes ist, auf dem Augarten gebaut ist.

 

Damit die Stadt ihre Ziele bezüglich Vernetzungs- und Potentialflächen erreichen kann, muss die Siedlung in Planung und Umsetzung einer Fülle von Einzelmassnahmen deutlich konkreter einbezogen werden als dies die RLE tut. Als Vernetzungsgebiet trägt der Augarten wesentlich zur Durchlässigkeit der Landschaft für Flora und Fauna bei. Als Potenzialgebiet von aktuell begrenztem ökologischem Wert kann er mit geringem Aufwand hinsichtlich Ausdehnung und Qualität rasch aufgewertet werden.

 

Stichworte hierfür sind:

  • Bepflanzungsinventar (Bäume, Sträucher, Grünflächen)
  • Pflegeeingriffe, Pflegevereinbarungen
  • Anpassung bei der Bepflanzung (biodivers; essbare Pflanzen etc.)
  • Entsiegelung
  • Meteowasser - Retention

 

 

Freizeit & Erholung

Zu den F & E – Anlagen zählen gemäss dem RLE u.a.:

  • Schul- und Sportanlagen
  • Öffentliche Garten- und Parkanlagen
  • Freizeitanlagen
  • Spielplätze
  • Siedlungsfreiräume mit Quartierfunktion

 

Mit Bezug auf die Schul- und Sportanlagen empfiehlt der RLE Eingriffe zur zeitgemässen und multifunktionalen Aufwertung für die bestmögliche Nutzung ausserhalb der Betriebszeiten. Die grosse Anlage im Augarten kommt hier nicht vor.

 

Mit Bezug auf die Spielplätze wird die naturnahe Gestaltung (natürliche Materialien, optimale Beschattung etc.) empfohlen. Während der Augarten mehr als 10 Spielplätze anbietet, erfüllen diese mehrheitlich diese Anforderungen nicht; es wird nur auf die Sicherheit im Interesse der Eigentümerschaft geachtet.

 

Die in der Vergangenheit eingerichteten Freizeitanlagen erfahren keine nutzungsgerechte Pflege bzw. Aufwertung.

 

Die Siedlungsfreiräume im Quartier Augarten werden den aktuellen und künftigen Nutzungsbedürfnissen nicht angepasst.

Hier fordert die GLP, dass diesbezüglich mit dem Eigentümer noch intensiver zusammengearbeitet wird, um die nötigen Ziele in diesen Bereich zu erreichen.

 

 

Multifunktionaler Raum

Aus Sicht der GLP hätte der Augarten als multifunktionaler Raum der Stadt aufgenommen werden müssen.

 

Neue Mitte

Unter dem Begriff «Neue Mitte» wird das Bahnhofsareal in einem 20 – jährigen Stadtentwicklungsprojekt für die Zukunft grundlegend neu gestaltet. Wenn die Stadt die Ziele des RLE erreichen will, muss aus Sicht der GLP auch das Gebiet des Schützenparkplatzes sowie der Abschnitt der Kaiserstrasse zwischen Loki – Kreisel und Kirche einbezogen werden, unbeachtlich ihrer Kategorie als Kantonsstrasse. Die Stichworte hierzu sind:

  • Begehbare und begrünte Überdachung des Parkplatzes
  • Multimodale Umgestaltung des Strassenabschnitts als teil-begrünter Boulevard

 

 

 

Abschlussbemerkungen:

Die GLP würde sich ein regelmässiges Controlling über den gesamten Umsetzungprozess wünschen.

Z.B. könnte an der Gemeindeversammlung jährlich kurz über den aktuellen Stand berichtet werden.

6.7.2024

Vorstand der GLP Rheinfelden