Sonntag, 26. Juli 2020

Die glp fordert klar formulierte Rahmenbedingungen für die Testplanung des ESP-WSP Möhlin-Rheinfelden

Die glp fordert eine klare Haltung der Behörden und der Steuerungsgruppe zur Stossrichtung der Testplanung in verschiedenen Themenbereichen bezüglich ESP/WSP Möhlin/Rheinfelden. Damit über den Kreditantrag für die Testplanung entschieden werden kann, muss die Zielsetzung bekannt sein und die Empfehlungen der Mitwirkung berücksichtigt werden.

Am 14.7.2020 wurde der Ergebnisbericht der Mitwirkungsveranstaltungen zum ESP/WSP Möhlin/Rheinfelden durch die Behörden veröffentlicht. Die glp dankt für die Möglichkeit zur Mitwirkung und den Verfassern/innen für den detaillierten Bericht und die Zusammenfassung der Workshop-Resultate.

Die glp bedauert sehr, dass trotz klaren Resultaten und Empfehlungen keine Verbindlichkeit und damit Klarheit über die Ausrichtung der Testplanung entsteht. Aus den 4 durchgeführten Workshops entstanden 19 Empfehlungen. Keine davon wird durch die Steuerungsgruppe zum jetzigen Zeitpunkt als verbindliche Rahmenbedingung für die Testplanung aufgenommen. Die Steuergruppe behält sich vor, viele der Empfehlungen weiter zu prüfen und über deren Gewichtung und Aufnahme in die Testplanung später zu entscheiden. Dies ist für die glp nicht nachvollziehbar, zumal zwischen Erstellung des Berichts und der Veröffentlichung fast vier Monate vergangen sind.

Themenblöcke wie „Vielfältiges Wohnungsangebot“, „bezahlbare Gewerbeflächen“, „hochwertige Freiräume“, “Verkehr” und ” Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ benötigen von Anfang an ein klares Bekenntnis und müssen als Rahmenbedingung für die Testplanung festgelegt werden.

Die Ziele festzulegen ist eine politische Aufgabe. Die Machbarkeit und Umsetzung ist dann durch die Testplanung aufzuzeigen. Ein Testplanung ohne klare Zielsetzung in Auftrag zu geben ist nicht sinnvoll. Die Zielsetzung erst nach der Gemeindeversammlung durch eine nicht ausreichend legitimierte Steuerungsgruppe festlegen zu lassen, führt die Partizipation ad absurdum und wird von der glp kategorisch abgelehnt. Die Gemeindeversammlungen von Rheinfelden und Möhlin am 3.9.2020 und 4.9.2020 benötigen aus Sicht der glp eine verbindliche Haltung der Exekutiven zu den genannten Themen, damit die StimmbürgerInnen die gewählte Marschrichtung mittragen und über einen Verpflichtungskredit zur Testplanung fundiert entscheiden können. Ob unter den momentanen Umständen die Voraussetzungen für die Testplanung gegeben sind, hat die glp noch nicht entschieden.